Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Ab dem 1.Mai 2023 besteht die FFP-2 Maskenpflicht nicht mehr.
(2. COVID-Basismaßnahmenverordnung)
Das freiwillige Tragen von FFP-2 Masken ist selbstverständlich erlaubt.
Sollten Sie Symptome einer Verkühlung haben, tragen Sie bitte eine
FFP-2 Maske oder verschieben Sie Ihren Termin.