COVID-19

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Ab dem 1.Mai 2023 besteht die FFP-2 Maskenpflicht nicht mehr.
(2. COVID-Basismaßnahmenverordnung)

Das freiwillige Tragen von FFP-2 Masken ist selbstverständlich erlaubt.

Sollten Sie Symptome einer Verkühlung haben, tragen Sie bitte eine
FFP-2 Maske oder verschieben Sie Ihren Termin.

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